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FairVenture

FairVenture GmbH · Steyerberg

Hausnotruf mit Partnern. Gewinn fürs Gemeinwohl.

Wir sind versorgungsberechtigter Leistungserbringer für Hausnotruf und arbeiten mit Pflegediensten, Sanitätshäusern, Hilfsmittelerbringern sowie Betreuungs- und Alltagshilfen zusammen. Unser Gewinn bleibt im Unternehmen oder geht in gemeinwohlorientierte Projekte. So steht es in unserem Gesellschaftsvertrag.

Sie suchen einen Hausnotruf für sich oder Ihre Eltern? Dafür gibt es unsere Marke Hausnotruf Soforthilfe.

Versorgungsberechtigter Leistungserbringer nach § 78 Abs. 1 SGB XI seit 1. April 2026 · präqualifiziert nach § 126 SGB V · Notrufzentrale nach DIN EN 50518

Hausnotruf für Partner

Drei Wege, je nachdem, wer Leistungserbringer ist.

Bei allen drei Wegen kommen Notrufzentrale, Geräte und Versand von uns. Die Wege unterscheiden sich darin, wer gegenüber der Pflegekasse Leistungserbringer ist und welche Aufgaben bei Ihnen liegen.

Weg 1

Beratung und Erhebung

Sie informieren, beraten und nehmen mit Einwilligung die Angaben auf. Den Vertrag und alles Weitere übernehmen wir.

Leistungserbringer gegenüber der Pflegekasse: FairVenture

Das machen Sie

  • sachlich informieren, etwa mit unserem Infomaterial, und auf Wunsch beraten
  • die Angaben aufnehmen, die die Pflegekasse braucht
  • die ausdrückliche Einwilligung einholen und dokumentieren, dass wir die Person zu ihrem Hausnotruf kontaktieren und ihre Angaben dafür erhalten
  • die Angaben an uns übermitteln

Das machen wir

  • die abschließende Beratung nach dem Rahmenvertrag und ihre Dokumentation
  • Vertrag und Kostenvoranschlag bis zum Bescheid
  • Gerät, Versand und Notrufzentrale
  • Abrechnung und Kundenservice

Vergütung. Für Ihre Beratungs- und Erhebungsleistung, geregelt in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung, ohne Staffeln, Boni oder Mindestmengen. Wann und in welcher Höhe gezahlt wird, steht in Ihrem vertraulichen Angebot.

Passt für Pflegedienste, Sanitätshäuser, Hilfsmittelerbringer sowie Betreuungs- und Alltagshilfen, die schon beraten.

Weg 2

Betreuung vor Ort

Sie beraten, nehmen das Gerät in Betrieb und schauen regelmäßig nach. Leistungserbringer sind wir.

Leistungserbringer gegenüber der Pflegekasse: FairVenture

Das machen Sie

  • vor der Versorgung beraten
  • einweisen und das Gerät in der Wohnung in Betrieb nehmen
  • Alarmplan und Notfallkontakte aufnehmen
  • bei ohnehin geplanten Besuchen regelmäßig prüfen, ob alles funktioniert

Das machen wir

  • Antrag und Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Geräte, Notrufzentrale, Überwachung der Geräte
  • Pflege der Daten, Störungsbeseitigung
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden

Vergütung. Ihre Betreuungsleistung vergüten wir auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung. Die Konditionen stehen in Ihrem vertraulichen Angebot.

Passt für Pflegedienste und Alltagshilfen, die regelmäßig bei den Menschen zu Hause sind.

Weg 3

Full-Service unter Ihrem Namen

Sie steigen selbst als Leistungserbringer in den Hausnotruf ein und verantworten Versorgung und Abrechnung. Notrufzentrale, Geräte und Technik kommen von uns.

Leistungserbringer gegenüber der Pflegekasse: Sie

Das machen Sie

  • Leistungserbringer werden: Institutionskennzeichen, Präqualifizierung, Beitritt zum Hausnotruf-Rahmenvertrag
  • Beratung, Vertragsschluss und Aufnahme des Alarmplans
  • laufende Abrechnung mit der Pflegekasse, selbst oder über einen Abrechnungsdienstleister

Das machen wir

  • Notrufzentrale, Geräte, Überwachung und Retouren
  • Konfiguration und Versand der Geräte
  • Unterlagen mit Ihrem Namen
  • weitere Aufgaben nach Absprache, laut Angebot

Vergütung. Grundlage ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Was der Betrieb kostet, steht vollständig in Ihrem vertraulichen Angebot, auch die Kosten für Abrechnung und Zugänge bei Ihnen.

Passt für alle, die den Hausnotruf neu als eigenes Angebot aufbauen, nicht für die Übernahme eines bestehenden Bestands.

  • Notrufzentrale und Geräte von unsbei allen drei Wegen, dazu der Versand
  • Keine eigene Zulassung nötigbei den Wegen 1 und 2 sind wir Leistungserbringer
  • Rund 15 Kolleginnen und Kollegenbearbeiten auch Ihre Fälle
  • Keine Mindestmengeab dem ersten Kunden

Voraussetzungen

Für die Wege 1 und 2 brauchen Sie keine eigene Zulassung und keine eigene Notrufzentrale. Leistungserbringer sind wir. Vor dem ersten Fall schließen wir eine schriftliche Vereinbarung und stimmen ab, wie wir Ihre beratenden Mitarbeitenden einweisen. Für den Full-Service werden Sie selbst Leistungserbringer. Die Reihenfolge: Institutionskennzeichen, Präqualifizierung für Hausnotruf, dann der Beitritt zum Hausnotruf-Rahmenvertrag. Er bestimmt den Start, planen Sie ihn deshalb früh ein. Dazu kommt ein Zugang bei einem Abrechnungsdienstleister. Die Anträge stellen Sie selbst; wir zeigen Ihnen den Ablauf und beantworten Ihre Rückfragen.

Werbung hat Grenzen – für uns und für Sie

Der Hausnotruf-Rahmenvertrag erlaubt keine gezielte Ansprache einzelner Versicherter per Telefon, Brief oder elektronisch ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung, auch nicht über Dritte. Sie informieren deshalb sachlich, zum Beispiel mit unserem Infomaterial, und sprechen einzelne Versicherte nur auf deren Wunsch oder mit deren Einwilligung an. Die Versicherten entscheiden selbst, bei wem sie sich versorgen lassen. In ihren gesetzlichen Beratungseinsätzen beraten Pflegedienste neutral. Dort kommt der Hausnotruf nur zur Sprache, wenn die versicherte Person es wünscht.

Konditionen

Beträge, Fälligkeiten und Vertragsbedingungen nennen wir Ihnen in einem persönlichen, vertraulichen Angebot, das nur für Sie bestimmt ist.

Ihr Ansprechpartner

Jan Frieling

Geschäftsführer, FairVenture GmbH

jan@fairventure.de
05764 7959745

Ablauf

So läuft ein Fall

Am Beispiel von Weg 1: vom ersten Gespräch bis zum Testalarm, danach jeden Monat. Bei Weg 2 nehmen Sie das Gerät vor Ort in Betrieb; beim Full-Service liegen Vertrag und Abrechnung bei Ihnen.

  1. Beratung und Aufnahme der Angaben, die die Pflegekasse braucht

  2. Alarmplan und Stammdaten aufnehmen; der Alarmplan geht an die Notrufzentrale

  3. Unterlagen gehen an die versicherte Person, Vertrag und Einwilligungen kommen zurück

  4. Kostenvoranschlag an die Pflegekasse, verfolgt bis zum Bescheid

  5. Nach der Zusage wird das Gerät eingerichtet und verschickt

  6. Inbetriebnahme mit Anleitung; die Notrufzentrale bestätigt den Testalarm

  7. Laufend: monatliche Abrechnung, die Geräte werden überwacht

Ein Anspruch auf Versorgung setzt stets die Notwendigkeit im Einzelfall voraus. Über die Kostenübernahme entscheidet die Pflegekasse.

Was dahintersteht

Was hinter dem Alarmknopf steckt

FairVenture ist mit der Marke Hausnotruf Soforthilfe seit dem 1. April 2026 versorgungsberechtigter Leistungserbringer für Hausnotrufsysteme nach § 78 Abs. 1 SGB XI (Hausnotruf-Rahmenvertrag AC/TK 19/00/452, IK 590307523), präqualifiziert nach § 126 SGB V.

Notrufzentrale
SOS Service Gesellschaft für Leitstellenmanagement mbH in München, zertifiziert nach DIN EN 50518 und VdS 3138, Rechenzentrum redundant in Deutschland.
Geräte
Basisgerät Luna 4GSL mit Funksender, je nach Weg dazu Sturzerkennung, Design-Sender und ein mobiles Gerät für unterwegs. Überwachung und Tausch bei Defekt inklusive.
Unterlagen und Antrag
Vollständiger Dokumentensatz, Alarmplan bei der Notrufzentrale, Kostenvoranschlag bis zum Bescheid. Verschickt wird erst nach der Kostenzusage.

Stimmen zum Hausnotruf

Was Kundinnen, Kunden und ein Pflegedienst schreiben

Eine Auswahl von Bewertungen zu unserem Hausnotruf, eine davon von einem ambulanten Pflegedienst.

  • … Die Mitarbeitenden stehen einem nicht nur beim Hausnotrufknopf selbst, sondern auch darüber hinaus mit Rat und Tat zur Seite. Die Lieferung verlief reibungslos. Besonders entlastend war für mich, dass der Antrag bei der Krankenkasse komplett übernommen wurde und alles im Blick behalten wird. …

    Daniela H. aus Nürnberg

  • … Der telefonische Kontakt mit Frau Marks war sehr freundlich und kompetent. Sie hat die Klientin ausführlich und verständlich beraten und sich Zeit für alle Fragen genommen. Auch der Versand und die gesamte Abwicklung haben wunderbar und reibungslos funktioniert. …

    Amb. psych. PD B. Czerny aus Bremen

  • Herr Michaelis hat sich genau richtig viel Zeit für die Einrichtung des Hausnotrufs bei meiner Mutter genommen. Die Sendung und Installation des Gerätes haben sehr gut geklappt und wir waren durchwegs in freundlichem Kontakt. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt …

    Birgit F. aus Brieselang

Jede gezeigte Bewertung haben wir einem Kundenvorgang zugeordnet.

Wem FairVenture gehört

FairVenture ist unverkäuflich.

Niemand kann seine Anteile zu Geld machen, und kein Gesellschafter bekommt Gewinn ausgezahlt. So steht es in unserem Gesellschaftsvertrag:

  1. 1

    Gesellschafter kann nur werden, wer hier arbeitet

    Stimmberechtigte Gesellschafter können außer dem Kontrollgesellschafter nur ausgewählte Mitarbeitende werden. Anteile werden höchstens zum Nennwert übertragen, mit Gewinn verkaufen kann sie niemand.

  2. 2

    Anteile geben Stimme, keine Dividende

    Wer Anteile hält, bestimmt mit, wie es weitergeht. Ein Recht auf Dividende gibt es nicht. Wird die Firma je aufgelöst, geht ihr Vermögen über die eingezahlten Einlagen hinaus an eine gemeinnützige Einrichtung.

  3. 3

    Ein Kontrollgesellschafter sichert die Regeln

    Ohne seine Zustimmung lassen sie sich nicht ändern.

Gesellschaftsvertrag der FairVenture GmbH, notariell beurkundet 2021 (§ 2 Abs. 3, § 4 Abs. 4, § 7, § 13, § 19 Abs. 2) · Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 209289

Wohin der Gewinn geht

Was übrig bleibt, arbeitet weiter.

  1. Einnahmen

    Hausnotruf, Vertrieb und Dienstrad-Leasing tragen das Unternehmen.

  2. Ausgaben

    Gehälter, Geräte, Notrufzentrale. Die Gehälter sind im Gesellschaftsvertrag gedeckelt: höchstens das Dreifache des durchschnittlichen Bruttoverdiensts in Deutschland.

  3. Gewinn

    100 % unseres Gewinns fließen ins Gemeinwohl:

  • Investition

    in das Unternehmen, damit es FairVenture auch im nächsten Jahr gibt

  • Rücklage

    für schwierige Zeiten

  • Projekte

    die gemeinwohlorientiert arbeiten

  • An die Gesellschafter geht nichts.

    Der Gesellschaftsvertrag schließt aus, dass Gewinne an die Gesellschafter gehen.

Wer dahintersteht

Ein Team von rund 15 Menschen

Im Lebensgarten Steyerberg beraten wir, stellen Anträge, verschicken Geräte und machen den Vertrieb. Geführt wird die FairVenture GmbH von Tim Smaluhn und Jan Frieling.

  • Tim Smaluhn

    Geschäftsführung

  • Jan Frieling

    Geschäftsführung

  • Ole Michaelis

    Leitung Versorgung & Beratung

    Führt viele Erstgespräche selbst.

  • und rund 12 weitere

    Kolleginnen und Kollegen

    in Beratung, Antrag, Versand und Vertrieb

Welcher der drei Wege passt zu Ihnen?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir antworten persönlich.